Jugend-Package: Hol Dir Dein Geld!
Zahlreiche Förderungen für Jugendliche die bares Geld bringen:
- Semesterticket
- Lehrlingsförderung
- Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
- Fahrtkostenzuschuss
- Steuerausgleich: Hol Dir Dein Geld zurück!
- Lehr- und Schulbeihilfe der AK Burgenland
- Qualifikationsförderungszuschuss
- Bildungsgutschein der AK Burgeland
- Lehre mit Matura
Erspar Dir die Kosten für die Öffis an Deinem Studienort! Das Land Burgenland übernimmt die Hälfte Deiner Kosten für das Semesterticket (z.B. der Wiener Linien).
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule
Die Förderung beträgt 50 % der Kosten für das Semesterticket am Studienort (z.B. Semesterticket der Wiener Linien).
Antragsstellung auf dem Gemeindeamt:
- Für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber
- Für das Sommersemester von 1. März bis 15. Juli
Notwendig sind Nachweise für ein aktives Studium (Inskriptionsbestätigung) und den Besitz des Semestertickets (Rechnung).
Info: Viele Gemeinden übernehmen die restlichen 50 % deines Semestertickets, also frag am Gemeindeamt nach!
Nähere Infos unter 057 600 / 2285 und online.
Lehrlingsförderung
Das Land Burgenland unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Lehrlinge finanziell. Hol auch Du dir Deine Lehrlingsförderung!
Voraussetzungen:
- Lehrlinge mit Hauptwohnsitz im Burgenland
- Einkommensabhängig: Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.559,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.094,-- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag ist beim Amt der burgenländischen Landesregierung oder online spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.
Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Einkommensnachweis von Antragstellers/in und Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in für den Zeitraum der Kursmaßnahme
- Bestätigung der Kurskosten (z.B. Zahlungsabschnitt - in Original)
- Bestätigungen von Arbeitgeber und Ausbildungsinstitut
- Meldebestätigung
- Bei AlleinverdienerInnen: Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe
Nähere Infos und Antrag unter 057 600 / 2709 und online.
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Für Lehrlinge, die auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind (weil die Entfernung zum Hauptwohnsitz zu groß ist), wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Einkommensabhängig: Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.559,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.094,-- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag ist beim Amt der burgenländischen Landesregierung oder online spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.
Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Einkommensnachweis von Antragstellers/in und Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in für den Zeitraum der Kursmaßnahme
- Bestätigung der Kurskosten (z.B. Zahlungsabschnitt - in Original)
- Bestätigungen von Arbeitgeber und Ausbildungsinstitut
- Meldebestätigung
- Bei AlleinverdienerInnen: Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe
Nähere Infos und Antrag unter 057 600 / 2709 und online.
Fahrtkostenzuschuss
Das Land Burgenland zahlt Dir einen Zuschuss zu Deinen Fahrtkosten. Für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Ist abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz.
Weitere Voraussetzungen:
- Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km
- Wenn die Benützung öffentlicher Verkehrs für den/die AntragstellerIn unzumutbar ist, z.B. weil keine entsprechenden öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen; bei Schicht-, Wechsel- oder Nachtschicht bzw. bei Fahrtzeiten über 2 Stunden.
- Einkommensabhängig: Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.559,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.094,-- Euro nicht übersteigen.
Die Beihilfe beträgt für die Entfernungen (Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort bzw. Lehrstelle) jährlich:
- von 20 km bis 25 km bis zu € 71,-
- von über 25 km bis 50 km bis zu € 174-
- von über 50 km bis 100 km bis zu € 230,-
- über 100 km bis zu € 344,-
Der Fahrtkostenzuschuss selbst kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.
Nähere Infos und Antrag unter 057 600 / 2709 oder online.
Steuerausgleich: Hol Dir Dein Geld zurück!
Hol Dir Deine 200 Euro vom Finanzamt zurück! Über die sogenannte ArbeitnehmerInnenveranlagung (klingt kompliziert, ist es aber nicht!) wird die Lohnsteuer über das gesamte Jahr gleichmäßig berechnet. Im Schnitt werden 200 Euro rückerstattet.
Besonders begünstigte ArbeitnehmerInnen bzw. Rahmenbedingungen:
- Lehrlinge
- Arbeitsbeginn während des Jahres (nach Schule, Studium, Karenzjahr, Wiedereinstieg)
- Unterschiedlicher Verdienst während des Jahres
- AlleinverdienerIn
- Hohe berufliche oder Sonderausgaben
- Bei geringem Verdienst (wenn keine Steuern anfallen)
Formular L1: online
Einfach das Formular L1 beim Finanzamt einreichen. Oder online erledigen.
Lehr- und Schulbeihilfe der AK Burgenland
Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien vergibt die Arbeiterkammer Burgenland (AK) Lehr- und Schulbeihilfen.
Voraussetzungen:
- Einkommensabhängig: Familien, deren Nettoeinkommen monatlich € 1.857,-- (Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10 % dieses Betrages
- Familie mit 1 Kind € 1.857,-- netto
- Familie mit 2 Kindern € 2.042,70 netto
- Familie mit 3 Kindern € 2.228,40 netto
- Famillie mit 4 Kindern € 2.414,10 netto
- Familie mit 5 Kindern € 2.599,80 netto
- Schüler weiterführender Schulen ab der 9. Schulstufe sowie Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang für die Erlangung der Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule.
Bei der Berechnung des Familieneinkommens bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht.
Die AK-Lehrbeihilfe beträgt monatlich 40,-- Euro und gelangt in Halbjahresraten zu je 240,-- Euro zur Auszahlung.
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) besteht.
Die AK-Schulbeihilfe beträgt monatlich 35,-- Euro wird für 10 Monate gewährt und ebenfalls 2 x pro Jahr ausbezahlt.
Ist der Schüler in einem Internat untergebracht, wird der Heimkostenbeitrag bei der Berechnung des Familieneinkommens in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen: Zumindest ein Elternteil muß im Burgenland beschäftigt sein. Die AK-Schulbeihilfe wird auch für den 2. Bildungsweg gewährt!
Achtung! Die AK-Lehr- oder Schulbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt!
Nähere Infos online und 02682 / 740-19.
Qualifikationsförderungszuschuss
Das Land Burgenland zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil Deiner Ausbildungskosten.
Voraussetzungen:
- Du bist Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- oder Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen.
- Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
- Einkommensabhängig: Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.559,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.094,-- Euro nicht übersteigen.
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
Der Antrag muss während oder bis spätestens vier Monate nach Ende des Kurses eingelangt sein.
Notwendige Unterlagen:
- Einkommensnachweis von Antragstellers/in und Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in für den Zeitraum der Kursmaßnahme
- Bestätigung der Kurskosten (z.B. Zahlungsabschnitt - in Original)
- Bestätigungen von Arbeitgeber und Ausbildungsinstitut
- Meldebestätigung
- Bei AlleinverdienerInnen: Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe
Mehr Infos unter 057 600 / 2286 oder online.
Bildungsgutschein der AK Burgenland
Der Bildungsgutschein der Arbeiterkammer Burgenland (AK) ermöglicht Dir eine finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterbildung. Zusätzlich werden auch Kurse zur Vorbereitung der Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung gefördert. Bildungsgutscheine können einmal pro Jahr ausgelöst werden (Ausnahme: Europäischer Computerführerschein bzw. Sprachlizenz mehrmals).
Voraussetzung:
- Du bist AK-Mitglied, also ArbeitnehmerIn, Lehrling, ArbeitnehmerIn in Elternkarenz, Arbeitslosengeld-BezieherIn, Präsenz- oder Zivildiener.
Der Bildungsgutschein kann nach erfolgreichem Kursbesuch in der AK-Zentrale in Eisenstadt oder in den AK-Bezirksstellen eingelöst werden. Dann gibt's 100 Euro bar auf die Hand!
Weitere Infos unter 02682 / 740-19 und online.
Lehre mit Matura
Mit "Lehre mit Matura" hast Du alle Vorteile einer Matura in Kombination mit einer praxisnahen Berufsausbildung. Das Land Burgenland ist österreichweit Vorreiter bei Lehre mit Matura. Nutze auch Du die Vorteile dieser Ausbildung!
Vorteile:
- Du bekommst eine praxisorientierte Ausbildung mit Reifeprüfungsabschluß (Matura).
- Während der beruflichen und schulischen Ausbildung erhältst Du ein reguläres Einkommen.
- Das ergibt bessere Jobchancen sowie den Zugang zu Fachhochschulen und Studienrichtungen.
- Damit ist Dein Weg zu einem höheren Einkommen frei!
Der Einstieg ist für Lehrlinge im ersten Lehrjahr und im zweiten Lehrjahr möglich. Die Ausbildung ist für alle Jugendliche offen und selbstverständlich kostenlos.
Die Eignung wird in einem Gespräch im Bildungsinstitut festgestellt. Das hat auch Vorteile für Deinen Betrieb: Burgenländische Betriebe, die ihren Lehrlingen Lehre mit Matura ermöglichen, erhalten eine Förderung von insgesamt 2.500,-- Euro!
Mehr Infos und Förderantrag online!






