Donnerstag 17. Mai 2012

Inhalt:

Gewalt
tags: Gewalt

Was ist eine Wegweisung?

Die Polizei ist ermächtigt, einen (potenziellen) Gewalttäter oder eine (potenzielle) Gewalttäterin aus der Wohnung wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Das Bezirksgericht kann weiters das Verlassen der Wohnung mit einstweiliger Verfügung anordnen.


Voraussetzung: Sofortige Wegweisung und Betretungsverbot setzen die Annahme voraus, dass "ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht".

Geschützt sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, unabhängig von Verwandtschafts- und Besitzverhältnissen.

Dauer: Das von der Polizei ausgesprochene Betretungsverbot ist auf maximal zehn Tage befristet.

Hinweis: Wird innerhalb dieser zehn Tage vom Betroffenen oder von der Betroffenen ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht gestellt, wird es auf längstens 20 Tage ausgedehnt.

Achtung:

Missachtet der Weggewiesene oder die Weggewiesene das Betretungsverbot, wird empfohlen, sofort die nächste Sicherheitsdienststelle anzurufen!

Wenn Wegweisung und Betretungsverbot durch die Polizei ausgesprochen wird, verständigt die Exekutive unmittelbar nach ihrem Einschreiten die örtlich zuständige Interventionsstelle.

Die Interventionsstellen kontaktieren in der Folge die Opfer und bieten Hilfe und Unterstützung an. Erste Priorität ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes gemeinsam mit dem Opfer.

Unabhängig von der Verhängung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes durch die Polizei., aber auch im Anschluss an ein derartiges sicherheitsbehördliches Handeln, kann vom Opfer oder seiner gesetzlichen Vertretung die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.

Durch den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht wird ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot auf maximal 20 Tage verlängert. Innerhalb dieser Zeit wird die gerichtliche Entscheidung getroffen.

(Quelle: help.gv.at)


vorheriges Bild Bild Pause/Fortsetzen nächstes Bild
vorheriges Video Video Pause/Fortsetzen nächstes Video
IMPRESSUM © sozialistische jugend
http://www.sjoe.at/