Zum Selbstbestimmungsrecht der Frau
Wir fordern die Anerkennung der Grundrechte der Frauen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wurde von Frauenorganisationen im Kampf gegen Abtreibungsverbote gesprägt und beinhaltet den politischen Appell für die Achtung ihrer Würde. Als klassisches Grundrecht ist das Selbstbestimmungsrecht als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe konzipiert und soll den Frauen einen Freiraum zur Verwirklichung selbsgewählter Lebenmöglichkeiten garantieren. Das Selbsbestimmungsrecht ist in Abgrenzung zu staatlicher Fremdbestimmung und nicht in der Polarisierung Frau-Embryo entstanden.
Der Entscheid über einen allfälligen Abbruch einer Schwangerschaft richtet sich nicht gegen ein Embryo als Individuum. Es geht um die Frage: Kann und will ich in meiner konkreten Situation Mutter werden? Lassen mir meine mitmenschlichen Beziehungen, meine eigene Geschichte, meine ökonomische Situation Raum, eine verantwortbare Mutterschaft zu leben? (Notfalls auch alleingelassen von dem Vater?)
Dieses Selbstbestimmungsrecht kann nicht als Verfügungsrecht über menschliches Leben verstanden werden. Das System Frau-Embryo bleibt unangetastet. Es ist ein Entscheidungsrecht. Es beinhaltet den freien Entscheid für eine verantwortungsvolle Mutterschaft. Der Entscheid der Frau umfasst auch die Perspektive des künftigen Kindes, denn diese Perspektive ist mit der konkreten Lebenssituation der Frau untrennbar verbunden.
Abtreibung ist weder Notlösung noch Tötung. Abtreibung ist ein Frauenrecht, das sich aus der Freiheit ableitet, Zeitpunkt und Zahl der Kinder eigenverantwortlich zu bestimmen. Dazu gehört auch das Recht, sich bewusst für Kinderlosigkeit zu entscheiden. Ein Abtreibungsverbot fordert von ihr die totale Unterwerfung unter ihre biologischen Fähigkeit zur Mutterschaft, physisch, psychisch, sozial und rechtlich. Wenn einer Frau zugemutet wird, sich in eine Schwangerschaft zu fügen und ein Kind zu gebären, das sie nicht gewollt hat, dann ist dies Zwang und Fremdbestimmung, eine Verletzung des Kerns elementarster Grundrechte.
Solange es keine perfekte Verhütung gibt, solange Vergewaltigung alltägliche Frauenrealität ist, und andererseits die Abtreibung jetzt noch in Gebieten auf der ganzen Welt strafrechtlich sanktionierbar bleibt, solange Mutterschaft also erzwungen werden kann, sind wir Frauen auf unsere biologische Funktion festgelegt und damit aus dem Grundrechtsschutz radikal ausgenommen.
Frausein im Gegensatz zum Mannsein, bedeutet schwanger werden zu können. Menschsein muss für die Frau bedeuten, es nicht werden zu müssen. Erst die freie Abtreibung macht auch das Kinderkriegen frei.







