E-Voting
Sollte heuer, nach Meinung von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP), bei der ÖH – Wahl „alles glatt laufen“, ist zu erwarten, dass man künftig bei so ziemlich allen Wahlen per Internet wählen kann. Grund genug, sich dieses neue System einmal näher anzuschauen.
Was sind nun Argumente, um dieses System einzuführen?
Ein Argument, das man immer hört, ist die angeblich steigende Wahlbeteiligung. Denn wenn man von zu Hause aus wählen kann, so die BefürworterInnen, wird wählen attraktiver und deswegen würden mehr Leute wählen. Jedoch muss man diesem Argument entgegenhalten, dass es in der Praxis nicht haltbar ist, denn in Estland zum Beispiel, wo man bereits seit 2005 via Internet wählen kann, nahmen erstens nur rund 20% das Angebot des E-Votings an und zweitens konnte keine signifikante Steigerung der Wahlbeteiligung festgestellt werden. Das Gegenteil hingegen wurde bereits beobachtet: In England, wo 2003 bei den Lokalwahlen teilweise E-Voting eingesetzt wurde, war die Wahlbeteiligung in den Gemeinden höher, wo E-Voting nicht angeboten wurde.
Argumente gegen die die Einführung des E-Voting gibt es vor allem in technischer und rechtlicher Hinsicht. Nach der Meinung zahlreicher Experten ist die Software technisch nicht sicher, was der erste große Kritikpunkt ist. Die verwendete Software, die von der spanischen Firma Scytl entwickelt wurde, wurde bereits in England und Finnland eingesetzt. Jedoch wurde in zwei unabhängig voneinander durchgeführten Gutachten in beiden Ländern festgestellt, dass das System „nicht geeignet“ sei. Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass schlichtweg keine Transparenz im Wahlcomputer gegeben ist. Ob es Fehler oder Manipulationen bei der Wahl gegeben hat, ist in vielen Fällen nicht überprüfbar. Die Leiterin der Wahlbehörde der Universität Wien, Gerda Marx, ist Ende letzten Jahres von ihrer Funktion zurückgetreten. Im Interview mit „derstandard.at“ hat sie die Probleme so beschrieben: „Ich wollte nicht die rechtliche Garantie dafür abgeben, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist.“
In juristischer Hinsicht stellt E-Voting, ähnlich wie bei der Briefwahl, eine Aushöhlung des persönlichen und geheimen Wahlrechts da.Niemand kann überprüfen, wer wirklich wählt, ob er/sie unter irgendeiner Beeinflussung steht (durch Alkohol, Personen etc). Dem Stimmenkauf sind somit Tür und Tor geöffnet.
Der „Chaos Computer Club“, eine „Kommunikationsplattform von Hackern“, ist in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, da bei der Bundestagswahl im Jahre 2005 unter Mithilfe von Wahlmaschinen gewählt wurde. Erst vor wenigen Wochen wurde ihnen Recht gegeben: Die Höchstrichter in Karlsruhe befanden, dass die zum Einsatz gekommenen Wahlmaschinen dem Grundsatz der Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Wahlen widersprechen. Das E-Voting wird in Deutschland in den nächsten Jahren deshalb höchstwahrscheinlich nicht zum Einsatz kommen. Anders bei uns – hier hat der Kampf gegen E-Voting gerade erst begonnen. Im Übrigen gab es, laut Berichten in diversen Onlinemedien, bei den ersten Testläufen an der WU Wien und der TU Graz bereits Pannen – in Wien soll das System für eine geschlagene Stunde ausgefallen sein.
Michael Brandmayr
VSStÖ Innsbruck
Hintergründe
Wie funktioniert E-Voting?
Das E-Voting bei den ÖH-Wahlen findet eine Woche vor der regulären Wahl statt, damit im Falle, dass das E-Voting aufgrund technischer Mängel abgebrochen werden muss, die Studierenden noch die Möglichkeit haben, ihre Stimme auf die „traditionelle“ Art und Weise abzugeben. Um bei den ÖH – Wahlen via Internet zu stimmen, braucht man ein Kartenlesegerät und eine Bürgerkarte. Die Bürgerkarte ist jedoch nichts anderes als die E-Card, nur, dass nach der Umwandlung von E-Card in Bürgerkarte noch zusätzliche Daten darauf gespeichert werden. Diese Karte steckt man in ein Lesegerät (wovon satte 30.000 Stück vom Ministerium verschenkt wurden), loggt sich mit BenutzerInnenname und Pincode ein. Nachdem gewählt wurde, wird diese Stimme elektronisch verschlüsselt und ihr eine digitale Signatur angehängt, die verhindert, dass man zweimal wählt sowie ermöglicht, dass man bis zum Ende der Wahl (im Falle der ÖH-Wahl am Freitag, dem 22. Mai) seine Stimme noch ändern kann. Bei der Auszählung wird die Signatur von der Stimme getrennt, eine Rückverfolgung ist laut Ministerium nicht möglich.
Trotzdem März 2009










