Mittwoch 8. Februar 2012
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Inhalt:

Migration

Ein Hürdenlauf

Die rechtliche Situation von MigrantInnen

Für Menschen ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft ist es doppelt bis dreifach so schwer eine Arbeit zu finden und wenn sie eine haben, dann haben sie längst nicht die gleichen Rechte, wie ihre österreichischen KollegInnen.

Es beginnt schon damit, dass viele Menschen, die sich „legal“ in Österreich befinden, hier nicht arbeiten dürfen (von den illegalisierten Menschen, deren Situation noch um einiges schwieriger ist, ganz zu schweigen). Ein Beispiel für diese Gruppe sind AsylwerberInnen, die de facto vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Ein anderes wären, vor allem Jugendliche, mit einer Niederlassungsbewilligung zum Zweck Privat, die ebenfalls nicht arbeiten dürfen (Ausnahme hier sind türkische StaatsbürgerInnen, weil die Türkei ein spezielles Abkommen mit der EU hat).

Aber auch Menschen, die Anspruch auf eine Beschäftigungsbewilligung haben, sind längst nicht ohne Probleme. Der Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung, muss nämlich vom Arbeitgeber/ von der Arbeitgeberin gestellt werden und wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) erst nach einen komplizierten Verfahren (Ersatzkräfteverfahren) genehmigt. Die Beschäftigungsbewilligung gilt dann allerdings nur für das eine Unternehmen.

Verliert mensch die Arbeit, dann verliert er/sie auch gleich die Beschäftigungsbewilligung mit. Damit ist mensch dem Chef/der Chefin ausgeliefert. Wer es ein Jahr lang durchhält und durchgehend beschäftigt war, hat Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, die auf 2 Jahre und das jeweilige Bundesland begrenzt ist. Erst mit einen Befreiungsschein, oder mit einem Niederlassungsnachweis darf mensch im gesamten Bundesgebiet arbeiten.

Kein Antidiskrimminierungsgesetz

Aber selbst mit einer, wie auch immer gearteten Arbeitsbewilligung, ist es für MigrantInnen schwerer eine Arbeit zu finden. In vielen Stellenangeboten steht, dass nur ÖsterreicherInnen aufgenommen werden. Das ist Aufgrund eines fehlenden Antidiskriminierungsgesetzes auch völlig legal. Ebenfalls vom Gesetz gedeckt ist, dass der gesamte öffentliche Bereich nur österreichische StaatsbürgerInnen aufnimmt. Aber das waren bei weiten nicht die einzigen Hürden, die auf den Weg zu einen Arbeitsplatz, oder einer Lehrstelle genommen werden müssen.

Ein weiteres großes Problem ist die Sprache. Viele MigrantInnen sprechen nur wenig, oder sehr schlecht deutsch. Damit sind ihre Jobaussichten natürlich auch schlechter. Ausreichend günstige Deutschkurse fehlen an allen Ecken und Enden. Weiters werden viele Ausbildungen, sowohl schulische als auch berufliche, die in den jeweiligen Herkunftsländern gemacht wurden, nicht oder nur zum Teil anerkannt und müssen dementsprechend zum Teil oder ganz wiederholt werden.

Zu diesen ganzen gesetzlichen Benachteiligungen, kommt der „ganz normale“ Alltagsrassismus dazu. Viele ArbeitgeberInnen nehmen keine MigranntInnen auf, auch wenn diese die österreichische StaatsbürgerInnnenschaft besitzen. Besonders schwer haben es hier Menschen, denen mensch ihre Herkunft ansieht. Wenn mensch das alles zusammennimmt und noch die sehr schwere Lage auf den Arbeitsmarkt und die Untätigkeit der Bundesregierung bedenkt, so kann mensch sich vorstellen, wie schwer es für Nicht-ÖsterreicherInnen ist eine Arbeit, oder eine Lehrstelle zu finden.

Am Arbeitsplatz gehen Benachteiligungen weiter

Selbst wenn mensch eine Arbeitsstelle gefunden hat, gehen die Benachteiligungen aber munter weiter. Ausländische ArbeiterInnen und Angestellte dürfen keine Betriebsrättinnen werden, weil sie kein passives Wahlrecht haben. Ebenso wenig dürfen sie für die ArbeiterInnenkammer kandidieren bzw. gewählt werden. Es gibt in manchen Betrieben die paradoxe Situation, dass sie zwar gerne eine/n BetriebsrätIn wählen würden, aber das nicht können, weil nur AusländerInnen in diesem Betrieb arbeiten.

Wenn mensch dann den Arbeitsplatz verliert, kommen neben den großen Problemen, die die Arbeitslosigkeit mitbringt, eine Reihe weiterer hinzu. Nicht alle MigranntInnen haben Anspruch auf Notstandshilfe. Früher hatten sie überhaupt keinen, was durch den Verfassungsgerichtshof vor einigen Jahren aufgehoben wurde.

Weiterhin allerdings haben MigrantInnen keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Wenn diese dann doch gewährt wird, kann sie zu einen Grund werden die Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Wenn mensch noch dazu bedenkt, dass die Bundesregierung die Notstandshilfe abschaffen will, dann kann mensch sich vorstellen, dass die Situation für MigrantInnen mit längerer Arbeitslosigkeit sehr prekär wird.

Die Rolle der ArbeiterInnenbewegung

Wem diese ganzen Benachteiligungen nutzen liegt eigentlich klar auf der Hand. Es sind dies ganz sicher nicht die „österreichischen ArbeitnehmerInnen“ wie vor allem von der FPÖ behauptet wird. Dem Nutzen haben die Unternehmen, denn es natürlich sehr gelegen kommt rechtlose Arbeitskräfte zu haben, die noch besser ausgebeutet werden können. Außerdem können so einzelne Gruppen der ArbeiterInnenschaft herrlich gegeneinander ausgespielt und die Kampfkraft dieser insgesamt geschwächt werden. Aber diese Lage ist nicht nur dem Unternehmen zu verdanken. Die Organe der ArbeiterInnenbewegung haben hierbei leider nur allzu oft eine führende Rolle gespielt.

Das gesamte „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ haben die Gewerkschaften mit ausgearbeitet und es ist unter einer SPÖ geführten Regierung beschlossen worden. Auch andere diskriminierende Gesetze haben die Gewerkschaften mit ausgearbeitet und die SPÖ dann beschlossen. Die ganze Lage hat sich seit schwarz-blau noch mehr verschlimmert. Integrationsvereinbahrung und Gesundheitszeugnis seien hier nur als Stichworte genannt.

Ein gutes hat die Sache aber. Es kommt langsam aber doch zu einen Umdenken im ÖGB und der SPÖ. Das kommunale Wahlrecht in Wien ist ein erstes gutes Zeichen in diese Richtung. Schließlich ist die gesamte ArbeiterInnenbewegung und damit ihre einzelnen Organe historisch angetreten eine bessere Gesellschaft mit und für alle arbeitenden Menschen zu schaffen. Und eben diese Gesellschaft wo der Mensch und nicht der Profit an erster Stelle steht, können nur die arbeitenden Menschen gemeinsam erreichen, egal woher sie kommen, oder welchen Reisepass sie haben.

Deshalb sind gleiche Rechte für MigrantInnen, wie für ÖsterreicherInnen nicht nur dazu gut die Lage der MigrantInnen wesentlich zu verbessern, sondern sie sind auch ein Instrument die Kampfkraft der ArbeiterInnenklasse insgesamt zu stärken. Aus beiden Gründen ist es daher unsere Pflicht uns für die völlige Gleichstellung von nicht österreichischen StaatsbürgerInnen mit jenen die das sind, einzusetzen.

Senad Lacevic
Trotzdem Juli 2003

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