Die Salami wird immer kürzer...
„18. Juni 1998. Parlamentsplenum. 11.30 Uhr. Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Liberalen erheben sich von ihren Sitzen. Der Artikel 23f wird damit in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen. Österreich kann nun wieder in Kriege ziehen, in EU-Kriege und das weltweit.“
So beschrieb die Zeitschrift „Guernica“ im Juni die Beschlussfassung des Artikels 23f im österreichischen Parlament. Dieser Artikel dient nun als Grundlage zur Teilnahme an den EU-Battle Groups.
Der Artikel 23f ist ein Kriegsermächtigungsartikel. Er ermächtigt Kanzler und Außenministerin Kriegen in den EU-Gremien zuzustimmen und ermöglicht es der Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat, österreichische Truppen in EU-Kriege zu schicken. Das Kriegsführen wurde im Amsterdamer Vertrag der EU harmlos mit „Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung“ (Artikel 17 Abs. 2, EUV) umschrieben, die so genannten „Petersberger Aufgaben“. Für diese „Kampfeinsätze“ finden sich keinerlei geografische Beschränkung, ebenso ist keine Bindung an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorgesehen. Der Kriegsermächtigungsartikel 23f steht im offenen Widerspruch zur Neutralität, deren Kerngehalt es eben ist, an keiner Art von Kriegen teilzunehmen.
Dieser Beschluss wurde im Jahr 1998 von reaktionärer Seite natürlich euphorisch bejubelt. Kommentar von Andreas Kohl: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“. Als noch beschämender muss aus linker Sicht das Verhalten der damaligen SPÖ-Regierungsfraktion und die offizielle Parteilinie überhaupt gesehen werden.
Warum ist die österreichische Neutralität für die Linke grundsätzlich wichtig und welche Funktion hatte diese in den vergangenen Jahrzehnten?
Nach den Jahren des faschistischen Imperialismus und der Befreiung spielte die Unabhängigkeitserklärung (27.4.1945) gemeinsam mit dem Beschluss der österreichischen Neutralität (26.10.1955) besonders bei der Bildung eines neuen Bewusstseins der Souveränität und Eigenständigkeit eine große Rolle. Sie war auch wichtiges Gewicht gegen etwaige neue Anschlussbestrebungen Österreichs. In diesem Zusammenhang darf auch niemals die positive Rolle der Sowjetunion vergessen werden, die sich als erste der Alliierten für den Staatsvertrag und die österreichische Neutralität stark machte. Vor allem im Hinblick auf die Neuformierung der NATO als aggressiv-imperialistischer Block und die Integration der BRD und Italiens wurde der Neutralitäts- Status Österreich von der UdSSR nahegelegt.
In der Frage der Neutralität schwankten die Parteispitzen von ÖVP und SPÖ vor 1955 mehrmals. Einzig die KPÖ bekannte sich konsequent für die sicherheitspolitische Souveränität und Eigenständigkeit. Schließlich stimmte einzig und allein der Verband der Unabhängigen (VdU) gegen die österreichische Neutralität.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten war die Neutralität Garantin für eine aktive Außen- und Friedenspolitik. Der leider schon verstorbene ehemalige Vorsitzende der KPÖ Franz Muhri beschreibt dies in seinem Buch „Kein Ende der Geschichte“: „[...] Er (Bruno Kreisky, Anm.) hat Österreich aus dem provinziellen, außenpolitischen Denken herausgeführt, gewissermaßen des Fenster zur Welt aufgestoßen, Österreichs Ansehen und Rolle in der Welt wesentlich gestärkt. Kreisky hat Mut bewiesen, seiner Zeit vorauszugehen, zum Beispiel in seiner Kritik an der Eroberungs- und Unterdrückungspolitik Israels, durch die Anerkennung der PLO, durch eine neue Sicht der Politik in Bezug auf die Dritte Welt.“
Seit Anfang der 90er Jahre wurde die Neutralität zunehmend von konservativer aber auch sozialdemokratischer Seite als altmodisch, nicht mehr zeitgemäß klassifiziert. Diese Entwicklung geht einher mit dem Ende der antiimperialistischen Politik des sozialistischen Blocks in Ost- und Mitteleuropa und dem zunehmenden Druck des wiedererstarkten europäischen Monopol- und hier insbesondere des Rüstungskapitals. Der militärischindustrielle Komplex (MIK) formiert sich neu (z.B. EADS, Europäische Rüstungsagentur,...).
So wurden in der Folge mehrere Gesetze geändert und die österreichische Neutralität Scheibe für Scheibe beschnitten. Das Kriegsmaterialgesetz wurde mehrmals novelliert, um Österreich die Unterstützung von kriegsführenden Nationen zu ermöglichen. Das erste Mal bereits 1991, um den USA und ihren Verbündeten den Transport von Waffen durch und über Österreich für den Golfkrieg zu ermöglichen. Entgegen der bisherigen Rechtspraxis, die keinerlei Unterstützung kriegsführender Parteien erlaubte, sollte nun ein UN-Mandat den Transport von Kriegsgerät nach, durch und aus Österreich legitimieren. Der damalige Europa-Staatssekretär Jankowitsch erläuterte offen die Beweggründe für die Gesetzesänderung: „Wir müssen uns auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten“.
Mit dem Beitritt ging es Schlag auf Schlag weiter. Mit der Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes 2001 kann Kriegsgerät jetzt auch ohne UNO-Mandat ein-, aus- oder durchgeführt werden, z. B. für EU-„Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ oder bei nicht näher spezifizierten „Friedensoperationen“ nicht näher spezifizierter „internationaler Organisationen“.
Genau dieselben Gummiparagrafen finden sich für das Entsenden von österreichischen Truppen ins Ausland (Entsendegesetz 1996) und den Aufenthalt fremder Truppen in Österreich (Truppenaufenthaltsgesetz 2001). NATO-Truppenstatut (1998) und EUTruppenstatut (2004) begründen den Aufenthalt ausländischer Truppen in Österreich und entziehen diese der österreichischen Gerichtsbarkeit. Der im Frühjahr 2004 beschlossene Finanzierungsmechanismus der EU für Interventionskriege („Athena“) verpflichtet alle EU-Staaten an gewissen Gemeinkosten mitzuzahlen, unabhängig davon, ob sie an der konkreten Mission teilnehmen oder nicht. Folgerichtig wurde auch der § 320 Strafgesetzbuch („Neutralitätsgefährdung“), der immerhin Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht, schrittweise soweit verstümmelt, dass auch der offensichtlichste ministerielle Neutralitätsbrecher keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten muss.
Die rechtsstaatliche Verwahrlosung richtet sich nicht nur gegen das Neutralitätsgesetz sondern auch gegen den Staatsvertrag. Am 6. November 1990 erklärte die SP-VP-Regierung einseitig sieben Artikel des Staatsvertrages für „obsolet“; darunter das Verbot des Dienstes von Nazis im Bundesheer, der Aufrüstung Österreichs mit Angriffswaffen, der militärischen Kooperation mit Deutschland, des Ankaufs von deutschem Kriegsgerät und des Verkaufs ehemals deutschen Eigentums (d.h. der verstaatlichten Industrie) an deutsche Konzerne. Auch damit wurde/wird Völker- und Verfassungsrecht mit Füßen getreten.
Ersteres weil eine völkerrechtlich gültige Änderung der militärischen Beschränkungen des Staatsvertrags nur durch ein Abkommen zwischen dem UN-Sicherheitsrat und Österreich erfolgen kann (Artikel 17, StV). Letzteres da zwei der für obsolet erklärten Artikel (Artikel 12 und 15, Z 2) in Verfassungsrang stehen. D. h. eine Rechtsnorm, die nur per Zwei-Drittel-Mehrheit bzw. Volksabstimmung geändert werden könnte, wurde von der Regierung per Federstrich für unwirksam erklärt. Ein Handstreich mit beachtlichen Konsequenzen. Denn der ab den 90er Jahren folgende Ankauf von deutschem Kriegsgerät (Leopard-Panzer, Eurofighter), die Unterstellung österreichischer Soldaten unter deutsches Kommando bei diversen Militäreinsätzen (Kosovo, Afghanistan), die jetzt beschlossene Aufstellung einer deutsch-österreichischen Schlachtgruppe, der Verkauf der VA-Tech an Siemens verstoßen klar gegen jene Artikel des Staatsvertrages, die die Regierung 1990 für obsolet erklärte.
Wenn wir diese Entwicklung betrachten, erkennen wir ganz klar wie stark die Ausrichtung der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik mit der Einmischung der großen europäischen Konzerne und Rüstungsmonopole zusammenhängt. Die kriegstreiberischen Interessen des Kapitals stehen in der EU-Verfassung. Aufrüstung und Intervention haben dann, wenn die neue Verfassung gültig werden sollte, europaweit Verfassungsrang und die letzten Überreste der österreichischen Neutralität werden begraben. Für die Sozialistische Jugend kann es daher nur die Losung geben: Kampf der EU-(Verfassung), entschiedenes Auftreten gegen jede Form von Militarisierung, nein zu einem NATO-Beitritt!
Kampf für eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik Österreichs!
David Stockinger
Trotzdem August 2005










