Zivildienst. Eine holprige Geschichte
Die Geschichte des Zivildienstes. wie wir ihn heute kennen, beginnt am 1. Jänner 1975, nachdem die SPÖ Alleinregierung unter Kanzler Kreisky im Jahr davor mit dem Zivildienstgesetz erstmalig für die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe eine rechtliche Grundlage geschaffen hatte. Bis dahin war es jedoch ein weiter Weg, der auch in der Gegenwart noch steinig geblieben ist.
Verweigerung mit tödlicher Konsequenz
Im Nazi-Faschismus (aber auch davor) wurde die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe noch als Landesverrat gesehen und dem Verweigernden Wehrkraftzersetzung vorgeworfen. Ein tödlicher Vorwurf, wurden Kriegsdienstverweigerer doch in Konzentrationslager (um)gebracht oder von den Reichskriegsgerichten zum Tode verurteilt. Heute steht der Name von Franz Jägerstätter als Synonym für die Verweigerung des Kriegsdienstes aus ethischen Gründen. Der bekennende Katholik lehnte die Aufrüstung zum Krieg von Anfang an ab und stand als bekennender Anhänger des Dollfuss-Faschismus in Opposition zum Nazi-Regime. Sein Beharren auf die Kriegsdienstverweigerung führte zu Verurteilung und Hinrichtung. Ähnlich wie Jägerstätter erging es hunderten und tausenden anderen. Die Politik des NS-Staates war erbarmungslos gegenüber Verweigerern und Deserteuren, Hitler hatte hierfür das Motto geprägt: "Ein Soldat kann sterben, ein Deserteur muss sterben."
Beschränkte Möglichkeiten der Verweigerung
Die Lehren des Faschismus führten dazu, dass die Verweigerung des Dienstes an der Waffe rechtlich, wenn auch nur halbherzig, abgesichert wurde. Die Bundesrepublik Deutschland verankerte im Grundgesetz die Möglichkeit der Ablehnung des Dienstes mit der Waffe und sicherte so das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verfassungsrechtlich ab. Es war hierfür allerdings erforderlich, gegenüber einer Kommission die Gründe für die Ablehnung darzulegen. Diese Kommission konnte allerdings auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ablehnen.
In Österreich konnten sich die politischen EntscheidungsträgerInnen nicht zu solch einer weitreichenden Lösung durchringen. So musste weiterhin der Dienst im Bundesheer abgeleistet werden, einzig die Benützung einer Waffe konnte aus Gewissensgründen verweigert werden. Es bestand aber keine Möglichkeit, den militärischen Apparat als solches in Frage zu stellen. In der Praxis bedeutete dies eine de facto Nicht-Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung.
Neue Möglichkeiten ab 1975
Über Jahrzehnte setzte sich die Sozialistische Jugend für eine Art Zivildienst in Österreich ein. Mit der Schaffung des Zivildienstgesetzes durch die die SPÖ-Alleinregierung unter Kanzler Kreisky war es dann so weit. Erstmalig gab es die Möglichkeit zur tatsächlichen Ablehnung des Dienstes im Bundesheer. Analog zum deutschen Modell konnten vom 1.1.1975 an sich alle Wehrdienstpflichtigen einer Kommission stellen um aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Eine solche Verweigerung führte automatisch zur Verpflichtung, den neu geschaffenen Zivildienst abzuleisten.
Die Prüfung der Gewissensgründe durch die entsprechende Kommission stellte aber auch weiterhin eine große Hürde im Zugang zum Zivildienst dar. Auch war die gesellschaftliche Stellung von Zivildienern nicht die einfachste. Die weit verbreitete Haltung, dass das Bundesheer aus Buben Männern machen würde, sorgte rasch dafür, dass Zivildienstleistende als "Drückeberger" und " Schwachmatiker" stigmatisiert wurden. Besonders konservative Verbände wie MKV, CV aber auch Kameradschaftsbund, ÖVP und FPÖ waren bemüht, den Zivildienst zu stigmatisieren. Trotzdem konnten sie aber den gesellschaftlichen Wandel nicht aufhalten und der Drang, die Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes zu vereinfachen, wuchs.
Dies führte dazu, dass 1991 eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes eingeführt wurde. Die Gewissensprüfung wurde abgeschafft, Bedingung des SPÖ-Koalitionspartners ÖVP war jedoch, dass eine Verlängerung des Zivildienstes gegenüber dem Bundesheer stattfand.
Fortan mussten Zivildienstleistende zuerst 10, dann 11 und seit 1997 12 Monate ableisten - immerhin um ganze vier Monate mehr als Präsenzdiener des Bundesheeres. Obwohl dies eine deutliche Erschwernis für den Zivildienstes bedeutete, konnte diese Maßnahme jedoch keinen Beitrag zur Attraktivierung des Bundesheeres leisten.
Die Sozialistische Jugend kämpfte damals mit dem Slogan "Die Probleme des Bundesheeres dürfen nicht auf dem Rücken der Zivildiener gelöst werden!" gegen die Schlechterstellung von Zivildienern an. Der Zustrom zum Zivildienst stieg im Zuge der 90iger Jahre kontinuierlich an, die Zahl der Zivildienstplätze wurde jedoch nicht aufgestockt. Dies führte dazu, dass sich bis zum Jahr 2000 ein Rückstau von rund 8000 Zivildienern gebildet hatte, die keine Aussicht auf rasche Zuweisung hatten. Statt jedoch dem durch Schaffung neuer Zivildienstplätze entgegen zu treten, schlug die damals neue schwarz-blaue Bundesregierung einen anderen Kurs ein.
Große und kleine Verschlechterungen
War der Zivildienst durch seine längere Dauer sowieso schon gegenüber dem Bundesheer benachteiligt so bemühten sich ÖVP und FPÖ ab 2000 um eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Mit der vom damaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser durchgeführten Novelle des ZDG kam es zu drastischen finanziellen Einbußen für alle Zivildiener. Das Verpflegungsgeld, welches bis dahin einen entscheidenden Anteil am Einkommen der Zivildiendleisten darstellte wurde de facto über Nacht von 11,26 Euro auf 3,12 Euro abgesenkt.
Dieser drastische Einschnitt hatte zur Folge, dass Zivildiener fortan gezwungen waren ihre Lebenskosten durch eigene Zuzahlungen abzudecken, ein Situation die auch durch die Aufhebung der Novelle durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht verbessert wurde. Der VfGH forderte nur eine "angemessene Verpflegung", eine Formulierung die unterschiedlichste Interpretationen zulässt und nun dazu führte, das heute das Essensgeld zwischen 3,12 Euro oder 12 Euro schwankt, je nach Höhe der Zuzahlung der Dienststelle des Zivildieners.
Auch die Debatte um eine Reform des Bundesheers führte nicht zu einer Attraktivierung des Zivildienstes. So soll das Bundesheer nach dem Machtwort des Kanzlers bald nur noch sechs Monate Dienstdauer umfassen, die Debatte um eine Verkürzung des Zivildienstes dauert aber weiter an und wird vermutlich aufgrund der Sturheit der ÖVP maximal eine Verkürzung von neun Monaten bringen.
Die Sozialistische Jugend als Sprachrohr der Zivildiener
Obwohl ganzen Generationen von Zivildienern vor allem von Seiten der ÖVP und FPÖ mit immer neuen Schikanen das Leben erschwert wurde, hat sich der Zivildienst zu einer anerkannten und wichtigen Institution entwickelt. Nachdem gerade Sozialistische Jugend über Jahrzehnte auf die Verwirklichung des Zivildienstes gedrängt hat, fühlen wir uns bis heute den tausenden Zivildienern als Sprachrohr verpflichtet. Du kannst zusätzlich hier im Webshop unsere aktuelle Zivildienstberatungsbroschüre anfordern!
Torsten Engelage
Trotzdem April 2005










