Das TRIPS: Globalisierung der Patente
Über das TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)
Trotz verschiedener Kampagnen globalisierungskritischer Gruppen zum GATS, dem "Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen", das unsere Bildungs- und Sozialsysteme bedroht, findet es wenig öffentliche Beachtung. Noch weniger wird wohl nur noch das TRIPS-Abkommen diskutiert, mit dem sich Konzerne hohe Profite durch Patente und Lizenzgebühren sichern.
Das TRIPS-Abkommen (TRIPS: Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist neben dem Zollabkommen GATT und dem Dienstleistungsabkommen GATS die dritte vertragliche "Säule" der Welthandelsorganisation WTO und ist seit 1. Jänner 1995 in Kraft. Mit dem TRIPS sollen Patent-, Namens- und Markenrechte, Copyrights etc. international geschützt und der Handel damit geregelt werden. Wie bei GATS und GATT haben sich alle Staaten dazu verpflichtet, ausländische Konzerne ebenso wie inländische Konzerne zu behandeln und Vergünstigungen, die einem WTO-Mitgliedsstaat gewährt werden, allen WTO-Mitgliedern einzuräumen (Meistbegünstigtenklausel). Die Überwachung der Einhaltung des TRIPS obliegt einer eigens dafür eingerichteten WTO-Kommission.
Wie Patente geschützt werden sollen
Das TRIPS sieht unterschiedliche Regelungen für verschiedene Bereiche vor: Patentrechte an Erfindungen - das betrifft also Medikamente oder auch die Patentierung "genetisch entschlüsselter" Pflanzen - sollen zwanzig Jahre geschützt werden. Ausnahmen sind nur beim "Missbrauch" der Patentrechte vorgesehen. Ein solcher Missbrauch wäre zum Beispiel die Weigerung den Markt mit einem patentierten, dringend benötigten Medikament zu versorgen. Bietet der Patentinhaber sein Produkt zu einem sehr hohen Preis am Markt an, stellt das keinen Missbrauch von Patentrechten dar.
Copyrights
Copyrights, also die Rechte über Produktion, Verkauf und Verleih von Kopien, Aufnahmen und öffentliche Aufführung von Filmen, Songs oder Computerprogrammen zu entscheiden, sollen nach den Bestimmungen des TRIPS sogar fünfzig Jahre geschützt bleiben. Wer vor Ablauf dieser Fristen gegen Copyright und Patentrechte verstößt, soll vom nationalen Gesetzgeber mit "harten Strafen" bedroht werden. Konzerne, deren Patentrechte oder Copyrights verletzt wurden, müssen ihre Rechte durch Klagen durchsetzen können.
Patente auf lebende Organismen
Im Artikel 27.3 (b) wurden die WTO-Mitglieder dazu verpflichtet, Regelungen zum Patentschutz von Mikroorganismen und durch nichtbiologische Verfahren hergestellte Tiere und Pflanzen zu erlassen. Die Auslegung des TRIPS-Abkommen macht es für westliche Konzerne möglich, Substanzen zu patentieren und ihre Nutzung mit Lizenzgebühren zu versehen, die in Entwicklungsländern oft schon seit Jahrhunderten genutzt werden. Denn erst durch die wissenschaftliche Untersuchung und Isolierung eines Wirkstoffes wird eine Erfindung gemacht, die patentiert und kommerziell genutzt werden kann. Warnendes Beispiel sind Öle des indischen Neem-Baum, die seit Jahrhunderten genutzt werden. Westliche Pharmakonzerne haben vierzig Patente an Substanzen dieses Baumes angemeldet, elf davon auch erhalten.
Ebenso problematisch ist das TRIPS was die Versorgung mit Nahrungsmitteln anlangt. Denn auch hier können Patente durch die "wissenschaftliche Beschreibung" bereits bekannter Pflanzen Patente erworben werden. Entwicklungsländer, in denen diese Pflanzen angebaut werden, können plötzlich zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet werden.
TRIPS und AIDS - Der Fall Südafrika
Das bisher wohl eindringlichste Beispiel für die Gefährlichkeit des TRIPS-Abkommen stellt wohl der "Fall Südafrika" dar. Um die rasant wachsende Zahl von mit dem HIV-Virus infizierten PatientInnen behandeln zu können, hatte die südafrikanische Regierung die Herstellung von Kopien patentierter Medikamente angeordnet Der Ankauf von Originalmedikamenten war angesichts der astronomischen Preise der Pharmakonzernen unfinanzierbar. 39 Pharmakonzerne, die sich auf das TRIPS-Abkommen beriefen, klagten Südafrika. Nur durch das große öffentliche Aufsehen das dieses Vorgehen erregte boten die Pharmakonzerne einen Kompromiss an, um eine weitere Beschädigung des Image abzuwenden.
Doch was in Südafrika verhindert werden konnte, bleibt für Millionen von Menschen tödliche Realität. Durch das TRIPS-Abkommen werden den Pharmakonzerne zwanzig Jahre lang Riesengewinne für lebensnotwendige Medikamente garantiert, während Millionen von Menschen von der Versorgung mit adäquaten Medikamenten durch die ausgeschlossen bleiben.
Das TRIPS-Abkommen ist damit eines der wesentlichen Hindernisse bei der Schaffung und Verbreitung von Gesundheitsprogrammen in den Entwicklungsstaaten und ein Hauptverursacher überhöhter Medikamentenpreise in den Industriestaaten.
Dieser Artikel erschien im Faktor: Faktor 4/2002
Das TRIPS-Abkommen (TRIPS: Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist neben dem Zollabkommen GATT und dem Dienstleistungsabkommen GATS die dritte vertragliche "Säule" der Welthandelsorganisation WTO und ist seit 1. Jänner 1995 in Kraft. Mit dem TRIPS sollen Patent-, Namens- und Markenrechte, Copyrights etc. international geschützt und der Handel damit geregelt werden. Wie bei GATS und GATT haben sich alle Staaten dazu verpflichtet, ausländische Konzerne ebenso wie inländische Konzerne zu behandeln und Vergünstigungen, die einem WTO-Mitgliedsstaat gewährt werden, allen WTO-Mitgliedern einzuräumen (Meistbegünstigtenklausel). Die Überwachung der Einhaltung des TRIPS obliegt einer eigens dafür eingerichteten WTO-Kommission.
Wie Patente geschützt werden sollen
Das TRIPS sieht unterschiedliche Regelungen für verschiedene Bereiche vor: Patentrechte an Erfindungen - das betrifft also Medikamente oder auch die Patentierung "genetisch entschlüsselter" Pflanzen - sollen zwanzig Jahre geschützt werden. Ausnahmen sind nur beim "Missbrauch" der Patentrechte vorgesehen. Ein solcher Missbrauch wäre zum Beispiel die Weigerung den Markt mit einem patentierten, dringend benötigten Medikament zu versorgen. Bietet der Patentinhaber sein Produkt zu einem sehr hohen Preis am Markt an, stellt das keinen Missbrauch von Patentrechten dar.
Copyrights
Copyrights, also die Rechte über Produktion, Verkauf und Verleih von Kopien, Aufnahmen und öffentliche Aufführung von Filmen, Songs oder Computerprogrammen zu entscheiden, sollen nach den Bestimmungen des TRIPS sogar fünfzig Jahre geschützt bleiben. Wer vor Ablauf dieser Fristen gegen Copyright und Patentrechte verstößt, soll vom nationalen Gesetzgeber mit "harten Strafen" bedroht werden. Konzerne, deren Patentrechte oder Copyrights verletzt wurden, müssen ihre Rechte durch Klagen durchsetzen können.
Patente auf lebende Organismen
Im Artikel 27.3 (b) wurden die WTO-Mitglieder dazu verpflichtet, Regelungen zum Patentschutz von Mikroorganismen und durch nichtbiologische Verfahren hergestellte Tiere und Pflanzen zu erlassen. Die Auslegung des TRIPS-Abkommen macht es für westliche Konzerne möglich, Substanzen zu patentieren und ihre Nutzung mit Lizenzgebühren zu versehen, die in Entwicklungsländern oft schon seit Jahrhunderten genutzt werden. Denn erst durch die wissenschaftliche Untersuchung und Isolierung eines Wirkstoffes wird eine Erfindung gemacht, die patentiert und kommerziell genutzt werden kann. Warnendes Beispiel sind Öle des indischen Neem-Baum, die seit Jahrhunderten genutzt werden. Westliche Pharmakonzerne haben vierzig Patente an Substanzen dieses Baumes angemeldet, elf davon auch erhalten.
Ebenso problematisch ist das TRIPS was die Versorgung mit Nahrungsmitteln anlangt. Denn auch hier können Patente durch die "wissenschaftliche Beschreibung" bereits bekannter Pflanzen Patente erworben werden. Entwicklungsländer, in denen diese Pflanzen angebaut werden, können plötzlich zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet werden.
TRIPS und AIDS - Der Fall Südafrika
Das bisher wohl eindringlichste Beispiel für die Gefährlichkeit des TRIPS-Abkommen stellt wohl der "Fall Südafrika" dar. Um die rasant wachsende Zahl von mit dem HIV-Virus infizierten PatientInnen behandeln zu können, hatte die südafrikanische Regierung die Herstellung von Kopien patentierter Medikamente angeordnet Der Ankauf von Originalmedikamenten war angesichts der astronomischen Preise der Pharmakonzernen unfinanzierbar. 39 Pharmakonzerne, die sich auf das TRIPS-Abkommen beriefen, klagten Südafrika. Nur durch das große öffentliche Aufsehen das dieses Vorgehen erregte boten die Pharmakonzerne einen Kompromiss an, um eine weitere Beschädigung des Image abzuwenden.
Doch was in Südafrika verhindert werden konnte, bleibt für Millionen von Menschen tödliche Realität. Durch das TRIPS-Abkommen werden den Pharmakonzerne zwanzig Jahre lang Riesengewinne für lebensnotwendige Medikamente garantiert, während Millionen von Menschen von der Versorgung mit adäquaten Medikamenten durch die ausgeschlossen bleiben.
Das TRIPS-Abkommen ist damit eines der wesentlichen Hindernisse bei der Schaffung und Verbreitung von Gesundheitsprogrammen in den Entwicklungsstaaten und ein Hauptverursacher überhöhter Medikamentenpreise in den Industriestaaten.
Dieser Artikel erschien im Faktor: Faktor 4/2002










