GATS: Angriff auf Frauen
Welche Auswirkungen hat GATS auf Frauen?
Die Rolle von Frauen in der Globalisierung ist eine Geschichte von wenigen Gewinnern, vielen Verlieren, aber noch mehr Verliererinnen.
Diese endlose Geschichte setzt sich im Bezug auf das mehr oder wenigere neue Dienstleistungsabkommen GATS (neu nur für die Öffentlichkeit) fort. Das General Agreement on Trade in Services (Generelles Abkommen über Handel mit Dienstleistungen) zielt darauf ab - in mehreren Verhandlungsschritten - öffentliche Dienstleistungen, darunter auch Basisdienstleistungen wie Wasser, Bildung, Pensionssysteme und das Gesundheitswesen für den freien Markt zu öffnen. Der Stand der Verhandlungen ist inzwischen schon weit fortgeschritten. Nach der “Requestphase”, in der die Mitgliedsländer ihre Forderungen an andere Länder stellen sollten, ist nun auch die “Offerphase”, in der Angebotslisten der einzelnen Länder erstellt werden, zu Ende gegangen. Die meisten WTO-Länder haben ihre Listen inzwischen mit einiger Verspätung doch noch eingereicht. Bis 1.1.2005 sollen die Verhandlungen um das GATS abgeschlossen sein. Der nächste Verhandlungsfixpunkt ist die WTO-Ministerkonferenz von 10. bis 14. September in Cacun in Mexiko.
GATS und Frauen
Frauen sind im Dienstleistungssektor weltweit sehr stark vertreten. Durch den Aufbau bzw. die Verschärfung der globalen Konkurrenz im Dienstleistungsbereich entstehen - um wettbewerbsfähig zu bleiben - Flexibilisierungen im Arbeitsbereich, die zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen. Mit der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen öffnet sich auch die Lohnschere von Frauen und Männern. Der Schritt zu einer zumindest angedachten Gleichberechtigung wird doppelt und dreifach rückgängig gemacht. GATS ist also ein realer Angriff auf die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse von vor allem Frauen.
Menschenrechte sind keine Waren!
Der Vertrag beinhaltet die Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen, also auch die Beschneidung von Sozialsystemen. Wenn Pensions- und Krankenversicherung und Kinderbetreuungseinrichtungen in private Hand fallen, werden sie von einem Grundrecht zu einer Ware. Dienstleistungsunternehmen müssen - sobald sie in privater Hand sind - gewinnbringend arbeiten, während staatliche Sozialsysteme die Aufgabe haben alle EinwohnerInnen eines Staates zu umsorgen. Privatisierte Dienstleistungen werden daher nicht nur an Qualität einbüßen, da Qualität ein einsparbarer Bereich ist, sondern auch für ärmere Teile der Bevölkerung einfach nicht mehr leistbar sein. Öffentlich Systeme stehen aber laut dem GATS-Abkommen im Wettbewerb mit privaten Unternehmen. Deshalb haben sie den gleichen Anspruch auf staatliche Förder-ungen wie private AnbieterInnen. Schon allein deswegen können staatliche Sozialsysteme ihre Standards nicht halten: Sie müssen kaputtgespart werden, damit private AnbieterInnen nicht mehr als irgendwie notwendig gefördert werden müssen. Der Sozialstaat verkommt also zum Restposten für Bevölkerungsschichten die keine Möglichkeit haben sich Basisdienstleistungen zu erkaufen. Da die Leistungen im staatlichen Bereich immer mehr zurückgehen, fallen Aufgabenbereiche wie Kindererziehung, Kranken- und Altenpflege wieder in den Bereich der Familie und somit automatisch in den Bereich der Frauen zurück.
Dieser Artikel erschien im Faktor: Faktor 2/2003
Diese endlose Geschichte setzt sich im Bezug auf das mehr oder wenigere neue Dienstleistungsabkommen GATS (neu nur für die Öffentlichkeit) fort. Das General Agreement on Trade in Services (Generelles Abkommen über Handel mit Dienstleistungen) zielt darauf ab - in mehreren Verhandlungsschritten - öffentliche Dienstleistungen, darunter auch Basisdienstleistungen wie Wasser, Bildung, Pensionssysteme und das Gesundheitswesen für den freien Markt zu öffnen. Der Stand der Verhandlungen ist inzwischen schon weit fortgeschritten. Nach der “Requestphase”, in der die Mitgliedsländer ihre Forderungen an andere Länder stellen sollten, ist nun auch die “Offerphase”, in der Angebotslisten der einzelnen Länder erstellt werden, zu Ende gegangen. Die meisten WTO-Länder haben ihre Listen inzwischen mit einiger Verspätung doch noch eingereicht. Bis 1.1.2005 sollen die Verhandlungen um das GATS abgeschlossen sein. Der nächste Verhandlungsfixpunkt ist die WTO-Ministerkonferenz von 10. bis 14. September in Cacun in Mexiko.
GATS und Frauen
Frauen sind im Dienstleistungssektor weltweit sehr stark vertreten. Durch den Aufbau bzw. die Verschärfung der globalen Konkurrenz im Dienstleistungsbereich entstehen - um wettbewerbsfähig zu bleiben - Flexibilisierungen im Arbeitsbereich, die zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen. Mit der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen öffnet sich auch die Lohnschere von Frauen und Männern. Der Schritt zu einer zumindest angedachten Gleichberechtigung wird doppelt und dreifach rückgängig gemacht. GATS ist also ein realer Angriff auf die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse von vor allem Frauen.
Menschenrechte sind keine Waren!
Der Vertrag beinhaltet die Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen, also auch die Beschneidung von Sozialsystemen. Wenn Pensions- und Krankenversicherung und Kinderbetreuungseinrichtungen in private Hand fallen, werden sie von einem Grundrecht zu einer Ware. Dienstleistungsunternehmen müssen - sobald sie in privater Hand sind - gewinnbringend arbeiten, während staatliche Sozialsysteme die Aufgabe haben alle EinwohnerInnen eines Staates zu umsorgen. Privatisierte Dienstleistungen werden daher nicht nur an Qualität einbüßen, da Qualität ein einsparbarer Bereich ist, sondern auch für ärmere Teile der Bevölkerung einfach nicht mehr leistbar sein. Öffentlich Systeme stehen aber laut dem GATS-Abkommen im Wettbewerb mit privaten Unternehmen. Deshalb haben sie den gleichen Anspruch auf staatliche Förder-ungen wie private AnbieterInnen. Schon allein deswegen können staatliche Sozialsysteme ihre Standards nicht halten: Sie müssen kaputtgespart werden, damit private AnbieterInnen nicht mehr als irgendwie notwendig gefördert werden müssen. Der Sozialstaat verkommt also zum Restposten für Bevölkerungsschichten die keine Möglichkeit haben sich Basisdienstleistungen zu erkaufen. Da die Leistungen im staatlichen Bereich immer mehr zurückgehen, fallen Aufgabenbereiche wie Kindererziehung, Kranken- und Altenpflege wieder in den Bereich der Familie und somit automatisch in den Bereich der Frauen zurück.
Dieser Artikel erschien im Faktor: Faktor 2/2003










